Friedhof Bühren

Neue Friedhofsordnung

Die neue Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung sind  am 09.04.2021 in Kraft getreten. 

Pflegeleichte Wahlgrabstätten

Das Grab eines Menschen soll ein Ort sein, der Raum für das Andenken und Trauer geben kann. Dennoch gestaltet sich die Pflege eines Grabes als größere Herausforderung. Die persönliche Pflege und das eigene Leben müssen irgendwie in Einklang gebracht werden. Und es besteht bei manchen Menschen der Wunsch, in einem Sarg bestattet zu werden und nicht in einer Urne beigesetzt zu werden. Durch eine „pflegeleichte Wahlgrabstätte“ können nun beide Bedürfnisse miteinander verbunden werden. Es wird für Angehörige möglich sein, das Grab als Ort des Gedenkens gestalten zu können. Hierfür wird es eine ebenerdige Platte auf dem Grab für den Grabstein und persönlichen Schmuck geben. Um diese Platte herum wird, wie bei den Urnenwahlgrabstätten, Rasen gesät sein, der dann durch den Friedhofsgärtner gepflegt wird. Auf unserem Friedhof in Bühren ist es nun möglich diese „pflegeleichten Wahlgrabstätten“ zu wählen. 


Andacht zur Auflösung von Grabstätten

Alles hat seine Zeit, auch auf unserem Friedhof in Bühren. Es kommt der Zeitpunkt, nachdem ein Grab aufgelöst werden muss. Aber manchmal fällt es uns schwer loszulassen. Schönen Erinnerungen an den Verstorbenen haben wir dort einen Platz gegeben. Manchmal ist es aber auch eine Entlastung, sich nicht mehr um das Grab kümmern zu müssen. Und es kann gut tun, sich von diesem Ort zu verabschieden. Diesen Weg können wir gemeinsam gehen, damit das Grab nicht „einfach verschwindet.“ Wir können gemeinsam eine Andacht feiern, bevor das Grab eingeebnet wird. Gemeinsam mit lieben Menschen oder auch allein können wir eine Andacht feien, um der oder dem Verstorbenen zu gedenken, hoffnungsvolle Texte hören und miteinander beten. 

Wenn Sie daran Interesse haben, können sie gerne Pastorin Friederike Schweizer ansprechen. 

Friedhofsgebührenordnung ab 09.04.2021